Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, auch wenn sie eine Zeit lang hier gearbeitet haben. Der Ausschluss verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Alles dazu in der Quelle: Grundsatzurteil: Deutschland darf EU-Zuwanderer von Hartz IV ausschließen -SPIEGEL ONLINE