Zum 1. Juni dieses Jahres tritt neben dem Gesetz zur Mietpreisbremse auch das so genannte Bestellerprinzip im Maklerrecht in Kraft. Das bedeutet künftig bundesweit bei Wohnungsvermittlungen: Wer den Makler engagiert, der muss ihn auch entlohnen.
Nachzulesen lesen in der Quelle: Neuregelung Bestellerprinzip ab 1. Juni: Wer den Makler bestellt, muss zahlen | Wohnen – Berliner Zeitung