Auch Obdachlose dürfen an den Berliner Wahlen teilnehmen.
Sie müssen sich aber bis zum 2. September melden und daran erinnern, wo sie Mitte August geschlafen haben.
Weiteres dazu hier: Wahlrecht für Obdachlose – Stimmen von der Straße
Auch Obdachlose dürfen an den Berliner Wahlen teilnehmen.
Sie müssen sich aber bis zum 2. September melden und daran erinnern, wo sie Mitte August geschlafen haben.
Weiteres dazu hier: Wahlrecht für Obdachlose – Stimmen von der Straße